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  15/02/2003
Bürger aus den EU-Ländern brauchen in Spanien keine Aufenthaltserlaubnis mehr

Bürger aus den EU-Ländern müssen in Spanien keine „tarjeta de residencia“ mehr beantragen.


Bürger aus den EU-Ländern brauchen in Spanien keine Aufenthaltserlaubnis mehr. Nach einem am Freitag von der Regierung in Madrid beschlossenen Dekret werden auch Staatsangehörige aus der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein von dieser Pflicht befreit.

Der Pass reicht

Vor allem in Spanien lebende Beschäftigte, Selbstständige, Studenten und deren Angehörige werden davon profitieren.

So reiche künftig ein gültiger Pass oder Personalausweis, um Bankgeschäfte zu erledigen, eine Wohnung zu kaufen, den Führerschein zu machen oder sich an den Kommunal- und Europawahlen zu beteiligen, hieß es in einer Mitteilung. Zudem entfällt der lästige und oftmals langwierige Behördengang bei der Beantragung oder Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ("tarjeta de residencia")


 
     
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