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  23/07/2004
EU-Gerichtshof: Alkoholwerbeverbot in Frankreich bestätigt

Das in Frankreich geltende Verbot der Fernsehwerbung für alkoholische Getränke ist mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, entschied jetzt der Europäische Gerichtshof. Das französische Gesetz über die Bekämpfung des Missbrauchs von Tabak und Alkohol („Loi Evin“) verbietet in Frankreich direkte oder indirekte Fernsehwerbung für alkoholische Getränke. Eine Zuwiderhandlung gegen diese Vorschriften wird im französischen Strafrecht als Vergehen ("délit") behandelt. Demnach müssen französische Fernsehsender z.B. bei binationalen Sportveranstaltungen alle verfügbaren Mittel einsetzen, um zu verhindern, dass im Fernsehen Werbung für alkoholische Getränke gezeigt wird.
Der Gerichtshof entschied, dass der im EG-Vertrag verankerte Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs einem Verbot wie dem in der französischen Regelung über indirekte Fernsehwerbung für alkoholische Getränke vorgesehenen nicht entgegensteht.


 
     
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