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15/03/2002
barcelona.com - US-Gesetz gibt weltweiten Schutz
barcelona.com - US-Gesetz gibt weltweiten Schutz --------------------------------------------------------------
Am 22. Februar 2002 erging die Entscheidung eines US-amerikani- schen Zivilgerichts in Alexandria, Virginia, ueber die Domain barcelona.com. Die Klage des Domain-Inhabers, der sich gegen eine zuvor zu seinen Ungunsten ergangene WIPO-Entscheidung wandte, wurde abgewiesen. Er muss nun endgueltig die Domain an die spa- nische Stadt Barcelona uebertragen.
Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen. Das Zivilgericht beschaeftigte sich mit der Frage, ob und inwieweit der ACPA (Anti- cybersquatting Consumer Protection Act) auf durch Domain-Regi- strierungen im Inland verletzte auslaendische Marken Anwendung findet, oder ob mit diesem Gesetz allein inlaendische, also US- amerikanische Marken geschuetzt werden.
Der Klaeger hatte die Domain bereits 1996 auf den Namen seiner Frau in Spanien registriert. Im Februar 1999 wandte er sich an die Stadt Barcelona, um die Domain an diese zu veraeussern. Vergeblich, denn seine Preisvorstellung war exorbitant. Im Mai 2000 forderte Barcelona den Klaeger auf, die Domain herauszugeben. Daraufhin registrierte der die Domain von Spanien nach USA um auf eine eigene Briefkastenfirma. Im Mai 2001 verfolgte Barcelona dann erfolgreich das besagte WIPO-Verfahren.
Das Zivilgericht ist der Ansicht, der Gesetzgeber habe mit dem ACPA das Registrieren von Domains regeln wollen in dem Bewusstsein der Internationalitaet des Internet. Die Registrierung einer Domain in den USA wirkt sich gegebenenfalls eben weltweit aus. Folglich habe der Kongress nicht nur amerikanische, sondern weltweit alle Marken schuetzen wollen. So sei auch die Stadt Barcelona als Inhaberin der Marke Barcelona (im Sinne des spanischen Markenrechts) geschuetzt.
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