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16/09/2003
Neues europäisches Gentechnikrecht
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln mit gentechnisch veränderten Zutaten soll sich ab nächstem Jahr grundlegend ändern. Das Europäische Parlament hat am 2. Juli in seiner Zweiten Lesung zwei Verordnungen zur Zulassung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel verabschiedet.
Dabei wurde der Gemeinsame Standpunkt des Rates in den wesentlichen Punkten bestätigt. Allerdings wurde als Kompromiss eine Ermächtigung zum Erlass nationaler Vorschriften zur Regelung der Koexistenz aufgenommen.
Eine Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wird nun in Kürze erwartet. 20 Tage danach tritt das Recht in Kraft und muss sechs Monate später angewendet werden.
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