Erneut Hauptstadt-Schlappe vor WIPO
Ein Unternehmen der Stadt Madrid, Empresa Municipal Promoción Madrid S.A, welches fuer die Stadt Madrid Vermarktungstrategien entwickelt und verschiedene Marken registriert hat, die den Begriff Madrid enthalten, stritt vor dem Schiedsgericht der WIPO mit dem US-Unternehmen Easylink um die Domain madrid.com und scheiterte.
Das Unternehmen der Stadt Madrid berief sich zunaechst auf das Namensrecht der Stadt. Darueber hinaus sei die Domain den eingetragenen Marken aehnlich und es bestehe Verwechslungsgefahr. Der Domain-Inhaber hingegen habe weder Bezug zu dem Begriffund der Stadt Madrid noch andere Rechte, die ihn zur Inhaberschaft der Domain berechtigen. Die Domain werde allein dazu genutzt, Besucher der Seite madrid.com auf eine andere Seite weiterzuleiten, ueber die man Hotelbuchungen auch in Madrid vornehmen kann.
Die Easylink Services Corporation erklaerte, man nutze die 1997 registrierte Domain als eMail-Angebot bereits seit 1998. Dieses Angebot werde von derzeit knapp 30.000 Nutzern in Anspruch genommen. Spaeter habe man den Hotelservice mitintegriert. Alles ziele darauf, einen weltumspannenden Informationsdienst einzurichten; zahlreiche andere geografische Begriffe seien dafuer registriert. Aus Sicht von Easylink versuche die Antragstellerin ein Reverse Domain Name Hijacking.
Aus Sicht des aus drei Richtern bestehenden WIPO-Panels besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen den eingetragenen Marken der Antragstellerin und der Domain madrid.com. Auch ein Widerspruch zur Entscheidung ueber die Domain barcelona.com, bei der dem Antrag der Stadt Barcelona statt gegeben wurde, sei nicht gegeben.
In diesem Fall war innerhalb einer Marke der Name der Stadt als selbstaendiges Element geschuetzt, weshalb die Domain barcelona.com mit dem geschuetzten Begriff Barcelona identisch sei.
Zudem zeige der Domain-Inhaber, dass er, aufgrund seiner geschaeftlichen Ausrichtung, durchaus legitime Interessen an der Domain madrid.com habe. Folglich wies das Panel den Antrag von Empresa Municipal Promoción Madrid S.A zurueck. Ergaenzend teilte das Panel mit, ein Fall von Reverse Domain Hijacking liege nicht vor.
Der Antragsteller habe zahlreiche Marken, die den Begriff Madrid beinhalten.
Die WIPO-Entscheidung finden Sie unter:
http://arbiter.wipo.int/domains/decisions/html/2002/d2002-1110.htmlQuelle: wipo.int, www.domain-recht.de eigene Recherche