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31/10/2002
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit nimmt Gestalt an
Der im Juli 2002 vom Rat der Europäischen Union ernannte Verwaltungsrat der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit hat Mitte September seine Arbeit aufgenommen. Zum Vorsitzenden wurde Stuart Slorach gewählt, seine beiden Stellvertreterinnen sind Catherine Geslain-Laneelle und Deirdre Hutton.
Der Verwaltungsrat hat dafür Sorge zu tragen, dass die Behörde ihren Auftrag effizient erfüllt. Ihm obliegt es, sowohl den Entwurf des Haushaltsplanes als auch das Arbeitsprogramm für das jeweils kommende Jahr anzunehmen, ebenso wie ein mittelfristiges, auf mehrere Jahre angelegtes Programm. Auch muss ihm der jeweilige Jahresbericht zur Genehmigung vorgelegt werden.
Eine erste, besonders wichtige Aufgabe des Verwaltungsrates bestand in der Auswahl des "Geschäftsführenden Direktors". Dies erfolgte am 1. Oktober 2002 mit der Benennung von Geoffrey Podger, derzeit Geschäftsführender Direktor der "Food Standards Agency" des Vereinigten Königreiches. Vor der offiziellen Ernennung ist es erforderlich, dass der Kandidat vor dem Europäischen Parlament eine Erklärung abgibt und Fragen der Abgeordneten beantwortet. Dies wird voraussichtlich noch im Oktober geschehen.
Die Ernennung des Geschäftsführenden Direktors ist Voraussetzung dafür, dass der Aufbau der Behörde zügig vorangetrieben werden kann. Er ist der "Kopf" der Behörde und trägt Verantwortung u.a. für die Aufstellung der Arbeitsprogramme und des Haushaltsplanes sowie für die Rekrutierung des Personals (bis zu 250 Mitarbeiter). Ihm obliegt es auch, den "Beirat" einzuberufen, der sich aus Vertretern nationaler Behörden zusammensetzt, die vergleichbare Aufgaben wie die europäische Behörde wahrnehmen. Der Beirat bildet ein Netzwerk, innerhalb dessen die Koordination zwischen der europäischen Ebene und den nationalen, mit der Risikobewertung befassten Instanzen gewährleistet werden soll. Eine besonders wichtige Aufgabe des Geschäftsführenden Direktors wird darin bestehen, die Mitglieder des - koordinierenden - Wissenschaftlichen Ausschusses und der - mit bestimmten Themen befassten - acht Wissenschaftlichen Gremien dem Verwaltungsrat vorzuschlagen. Es werden unabhängige Wissenschaftler sein, die nicht Bedienstete der Behörde sind, sondern ihr nur ehrenamtlich zur Verfügung stehen, während sie ihre berufliche/wissenschaftliche Basis an Universitäten, Forschungsinstituten etc. in den Mitgliedstaaten haben. Der Wissenschaftliche Ausschuss und die Wissenschaftlichen Gremien haben die Aufgabe, die wissenschaftlichen Gutachten (Risikobewertung) gegenüber dem Risikomanagement, nämlich der Kommission, dem Europäischen Parlament oder auch einem Mitgliedstaat abzugeben.
Ungeklärt ist nach wie vor, wo die - vorläufig in Brüssel angesiedelte - Behörde ihren endgültigen Sitz nehmen wird; die Entscheidung hierüber ist einer Einigung der Mitgliedstaaten vorbehalten.
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