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27/08/2002
Visa im Handel: Brüssel billigt Gebührensystem unter Auflagen
Die EU-Behörde billigt unter Bedingungen bestimmte, so genannte mehrseitige Abwicklungsgebühren (MIF), die Visa dem Einzelhändler in Rechnung stellt. Das System sei damit bis Ende 2007 vom Kartellverbot ausgenommen. Die Freistellung gilt jedoch nur für grenzüberschreitende Bezahlungen mit Visa-Karten in Einzelhandelsgeschäften im Europäischen Wirtschaftsraum, in denen rund 10 Prozent aller Bezahlungen auf die Plastikkarten entfallen. Die Kommission erwartet, dass sich durch die Senkung der Gebühren um schätzungsweise etwa ein Fünftel sowie einer Reduzierung der wichtigen Kosten die Lage für den Einzelhändler „spürbar verbessert“. Auch für die Verbraucher dürfte dies deutliche Vorteile bringen. Bei MIF handelt es sich um eine Zahlung zwischen Banken für jeden Einsatz der Visa-Karte. In dem System zahlt die Bank des Einzelhändlers die Gebühr an die Bank des Karteninhabers. Nach früheren Angaben der Kommission macht die Zahlung etwa 80 Prozent der Summe aus, die ein Händler bei Zahlungen mit der Kreditkarte an seine Bank abführen muss. Die EU-Wettbewerbshüter hatten das System im Herbst 2000 im Rahmen eines Kartellverfahrens beanstandet, jedoch vor knapp einem Jahr grundsätzlich gut geheißen, nachdem Visa zugesagt hatte, die Gebühren zu senken. Der Handel war gleichwohl gegen die Regelung Sturm gelaufen, weil er die MIF als wettbewerbswidrig ansah. Visa wird den Angaben der Kommission zufolge die Höhe der Gebühren je nach Karte senken. Für Termindebet- und Kreditkarten werde der Durchschnittssatz in Stufen bis auf 0,7 Prozent im Jahr 2007 gesenkt. Für Debetkartenbezahlungen wird Visa sofort eine pauschale Gebühr von 0,28 Euro einführen. Die aktuelle Höhe könne auf Grund des Geschäftsgeheimnisses nicht mitgeteilt werden. Visa schätzt nach Angaben der Kommission, dass die Gebühren bis 2007 um mehr als 20 Prozent sinken dürften. Außerdem werde Visa weitere Kosten für bestimmte Dienstleistungen wie Transaktionsverarbeitung oder Zahlungsgarantien reduzieren bzw. von einem unabhängigen Prüfer beglaubigen lassen.
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